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Leitfaden Münchener Modell
Leitfaden des Familiengerichts München für Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen (Münchener Modell)
Das Familiengericht ist bestrebt, in Zusammnenarbeit mit den Stadt- und Kreisjugendämtern sowie mit Rechtsanwälten, Beratungsstellen, Mediatoren, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen den Eltern zu helfen, im Interesse und zum Wohl ihrer Kinder selbst und eigenverantwortlich möglichst rasch eine tragfähige Lösung ihres Sorgrechts und/oder Umgangsproblems zu finden.Hier können Sie den aktuellen Leitfaden des Familiengerichts München zu Kindschaftssachen einsehen.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen, rufen Sie uns bitte an, Tel.Nr. 089-236633-0, oder nehmen Sie per Email Kontakt mit uns auf.
Eingestellt am 24.08.2010 von Hannes Hartman-Hilter
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