Rechtsanwältin Dr. Birgit Hartman-Hilter

Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, CP-Anwältin

Rechtsanwältin Dr. Birgit Hartman-Hilter
„Meine Kompetenz in der familien- und erbrechtlichen Beratung erweitere ich konsequent durch laufende Fortbildung. Als Mediatorin ist es mir wichtig, auch die persönlichen Aspekte von Trennung und Scheidung zu berücksichtigen.“

Berufliche Vita

1992 1. Staatsexamen in Rechtswissenschaften in Passau
1995 2. Staatsexamen in Rechtswissenschaften in München und Promotion in Passau
1995 Einstieg in die väterliche Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht
2000 Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht
2009 Abschluss der Mediationsausbildung
2010 Abschluss einer Zusatzausbildung in der Familien-Mediation
2010 Ausbildung zur CP-Anwältin
2010 Annahme eines Lehrauftrages an der Universität Passau
2011 Anerkennung als Mediatorin durch die BAFM

Schwerpunkte

Vermögensauseinandersetzung und Unterhaltsregelung
Eheverträge
Erbrechtliche Regelungen

Zusatzqualifikationen

1995 bis 2005 Rechtsberatung für den Münchener Anwaltsverein
Seit 2002 Rechtsberatung für die Frauenhilfe München GmbH
2007/2008 Teilnahme an einer Balintgruppe für Familienrechtler (Supervisionsgruppe)
2008/2009 Teilnahme an Pallas-Seminaren (Personal Coaching)
Seit 2008 Mitglied des Arbeitskreises Münchener Modell am Familiengericht München
(Entwicklung eines Leitfadens des Familiengerichts München zu Kindschaftsverfahren)
Seit 2011 Rechtsberatung für die Eltern- und Jugendberatungsstelle des Landkreises München

Mitgliedschaften

• Deutscher Anwaltsverein
• Münchener Anwaltsverein
• Arbeitsgemeinschaft Familien-und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein

Fachanwältin für Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht in München ist Frau Rechtsanwältin Dr. Birgit Hartman-Hilter spezialisiert auf die Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens, die Regelung von Unterhaltsansprüchen sowie der elterlichen Sorge, des Umgangs und des Versorgungsausgleichs.

Mediatorin

In einer Mediation entwickeln die Beteiligten die Lösung selbst. Sie werden hierbei –und das ist entscheidend- von Frau Rechtsanwältin Dr. Birgit Hartman-Hilter als Mediatorin aktiv unterstützt. Im Rahmen eines strukturierten Verfahrens begleitet die Mediatorin die Beteiligten unparteilich und ausgewogen bei der Erarbeitung flexibler und an die individuellen Bedürfnisse angepasster Lösungen.

CP-Anwältin

Auch die Cooperative Praxis (CP) ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren. Je nach konkretem Bedarf werden die Beteiligten durch jeweils einen Anwalt und ggf. durch Coaches oder neutrale Experten, auch Kinderexperten unterstützt. Die Besonderheit des CP-Verfahrens liegt darin, dass es auf eine außergerichtliche Einigung ausgerichtet ist. Sollte eine solche Einigung nicht zustande kommen, ist eine Tätigkeit in einem streitigen Verfahren nicht möglich.