10 Tipps für Ehescheidung in München
Die nachfolgenden Hinweise können eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Rechtsberatung nicht ersetzen. Im Vorfeld zu einer Rechtsberatung ist jedoch folgendes hilfreich zu wissen:1. Wenn Sie aus dem Familienheim/Ehewohnung ausziehen, denken Sie daran, alle wichtigen Unterlagen mitzunehmen (Ausweise, Dokumente, Kontoauszüge, Notarverträge, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden etc.). Sollte ein „Rosenkrieg“ ausbrechen, brauchen Sie zumindest diesen Unterlagen nicht mehr hinterherzulaufen.
2. Für die Vermögensauseinandersetzung spielt seit 01.09.2009 auch das Trennungsvermögen eine Rolle (der Vermögensstand am Tag der Trennung). Es empfiehlt sich daher, schon vor der Trennung einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen.
3. Halten Sie Ihre Kinder soweit wie möglich aus dem Streit raus. In Fragen der elterlichen Sorge oder des Umgangs kann das Gericht zu Ihrem Nachteil bewerten, wenn Sie sich den Kindern gegenüber abwertend über den jeweils anderen Elternteil äußern oder wenn Sie Ihren Kindern aus Schriftsätzen vorlesen.
4. Bemühen Sie sich immer um Sachlichkeit in der Auseinandersetzung – vor Gericht zählen nur Sachargumente.
5. Überprüfen Sie Ihre Forderungen auf Wirtschaftlichkeit – bei geringen Forderungen können die Anwaltskosten höher sein als der Ertrag.
6. Wenn mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner noch eine gute Gesprächsbasis besteht, könnten Sie Ihre Themen auch in einer Mediation gemeinsam bearbeiten. Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht ebenfalls eine Trennungs- und/oder Scheidungsvereinbarung.
7. Sie bekommen nur dann Unterhalt, wenn sie ihn fordern – und dies möglichst nachweisbar. Ihre Unterhaltsansprüche sollten Sie daher schriftlich, am besten durch einen Fachanwalt für Familienrecht, geltend machen.
8. Bis zur Zustellung eines Scheidungsantrages besteht noch eine Versorgungsgemeinschaft, d. h. die von der Heirat bis zum Zustellungstag erworbenen Rentenansprüche werden halbiert. Wenn diese Rentenaufteilung zu Ihren Lasten ausgeht, sollten Sie mit dem Scheidungsantrag nicht allzu lange warten.
9. Auch der getrennt lebende Ehegatte kann noch ein Erbrecht bis zur Rechtskraft der Scheidung haben. Ein Testament kann diese gesetzliche Erbfolge ändern.
10. Gerade im Familienrecht sollten Sie sich immer an eine Fachanwältin oder an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden; dieses Rechtsgebiet ist zu komplex geworden, als dass ein Allgemeinanwalt ausreichende Kenntnisse garantieren könnte.


