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Berücksichtigung von Zinsen und Tilgung beim Unterhalt

Bei der Festlegung der Höhe eines Unterhaltsanspruches wird zuerst das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen des Unterhaltsschuldners ermittelt. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichem Einkommen..
Grundsätzlich ist vom Bruttoeinkommen, der Summe aller Einkünfte, auszugehen. Vom Bruttoeinkommen sind Steuern und Sozialabgaben abzuziehen. Des Weiteren wird ein pauschaler Abzug berufsbedingter Aufwendungen in Höhe von 5 % vorgenommen.
Erst dann können berücksichtigungswürdige Schulden als Abzugsposten in Betracht kommen und das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern.
Bei der Frage der Berücksichtigungswürdigkeit ist beim Ehegattenunterhalt dabei zu unterscheiden, ob es sich um nicht vermögensbildende Schulden (Konsumkredite, Schulden aus Überziehungskrediten, etc) oder um Verbindlichkeiten zur Vermögensbildung handelt. Zu unterscheiden ist ebenfalls, ob es sich um Schulden aus der Ehezeit oder nach Trennung/Scheidung entstandene neue Verbindlichkeiten handelt. Schulden, soweit diese berücksichtigungswürdig sind, sind im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes an in angemessenen Raten abzuzahlen. Auch eine Streckung von Schulden kann im Einzelfall verlangt werden, wenn sich das Kreditinstitut hierauf einlässt.
Bei einseitig vermögensbildenden Schulden ist immer zwischen Zins und Tilgung zu differenzieren.
Schulden aus der Ehezeit, die der einseitigen Vermögensbildung dienen, sind ab Rechtshängigkeit der Scheidung nur noch mit den Zinsen, nicht mehr mit der Tilgung zu berücksichtigen. Außer es handelt sich um eine zulässige Altersvorsorge (z.B.Tilgung von Immobiliendarlehen). In einem solchen Fall können 4 % vom Bruttoeinkommen als zweite Säule der Altersvorsorge ebenfalls berücksichtigt werden.

Falls Sie mehr zu diesem familienrechtlichen Thema wissen möchten, rufen Sie uns an (089-2366330) oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Unsere Kanzlei für Familienrecht liegt in München und ist über den Sendlinger Tor Platz sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Gerne unterstützen wir Sie bei Trennung und Scheidung. Sie werden von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht beraten.




Eingestellt am 10.02.2014
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