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Ehewohnung und Hausrat

Ehewohnung

Der Ehegatte, der die Kinder auch nach der Ehescheidung betreut, verbleibt in der Regel in der Ehewohnung, weil das Kindeswohl vorrangige Bedeutung hat.

Hausrat/Haushaltsgegenstände

Für den gemeinsamen Haushalt erworbener Hausrat ist hälftig zu teilen. Hier ist Großzügigkeit angezeigt, weil auch der Familienrichter keine verbindlichen Vorgaben dafür hat, wem er z. B. den Wohnzimmerschrank zusprechen soll. Eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten ist daher sinnvoll und anzuraten.


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