Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Diese geht von einem Mindestunterhalt aus, der sich je nach Einkommen von 100 % bis 160 % wie folgt steigern kann:

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Das staatliche Kindergeld wird von der Kindergeldkasse an den Betreuer der Kinder ausgezahlt, in der Regel also an die Mutter (184,00 EUR monatlich). Das Kindergeld ist grundsätzlich jeweils zur Hälfte für Mutter und Vater bestimmt, so dass der Zahlungspflichtige in der Regel 92,00 EUR vom Kindesunterhalt abziehen kann.

Die Düsseldorfer Tabelle 2011 für Sie zum downloaden:

Düsseldorfer Tabelle 2011
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