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Versorgungsausgleich und Kosten

Versorgungsausgleich

Die während der Ehe von jedem Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften werden vom Amtsgericht ermittelt und jeweils hälftig geteilt.

Auch Betriebsrenten und private Rentenverträge sind zu berücksichtigen.

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs dauert in der Regel mindestens zwei Monate. Der Scheidungsantrag kann daher bereits ca. zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.

Kosten

Die Gerichtskosten sowie die Gebühren für die Tätigkeit unserer Kanzlei richten sich nach sog. Gegenstandswerten. Der Gegenstandswert für eine Scheidung bestimmt sich nach 3 Monats-Nettoeinkünften der Parteien sowie 5 % aus dem anrechenbaren Vermögen, z.B. wie folgt:



Bei Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Wir vertreten Mandanten aus München sowie aus dem gesamten Bundesgebiet.


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