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10 Tipps für Ehescheidung in München

Die nachfolgenden Hinweise können eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Rechtsberatung nicht ersetzen. Im Vorfeld zu einer Rechtsberatung ist jedoch folgendes hilfreich zu wissen:

1. Erstberatung

Am besten lassen Sie sich schon vor Ihrer Trennung zumindest einmal anwaltschaftlich beraten. Die anwaltliche Erstberatung für eine Trennung / Scheidung löst eine Gebühr von 190,00 € zzgl. MwSt aus und wird sich für Sie lohnen!

2. Trennung

Sie können sich auch zu Hause von „Tisch und Bett“ trennen, das Gesetz verlangt keinen Auszug. Eine Trennung in der Ehewohnung sollte jedoch mit einer nachweisbaren Trennungserklärung eingeleitet werden.

3. Kinderbetreuung

Wenn die Betreuung der Kinder nicht einvernehmlich geregelt werden kann, gehen Sie bitte möglichst frühzeitig zum Jugendamt oder lassen sich im Rahmen einer Elternberatung bei der Suche nach einer tragbaren Lösung helfen. Sie kennen Ihr Kind besser als das Gericht.

4. Kindesunterhalt / Trennungsunterhalt

Unterhalt muss nur bezahlt werden, wenn er auch gefordert wird. Verschenken Sie kein Geld, indem Sie zu spät zum Anwalt gehen.

5. Zugewinngemeinschaft

Auch in einer Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt. Es kann also von Bedeutung sein, ob Sie oder Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann Kontoinhaber ist.

6. Schuldhaftung

Auch nach der Heirat haften Sie grundsätzlich nicht für die Darlehensverbindlichkeiten Ihrer Ehefrau / Ihres Ehemannes, solange Sie den Darlehensvertrag nicht selbst unterschreiben.

7. Versorgungsausgleich

Die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden bei der Scheidung hälftig geteilt. Die Übertragung der hälftigen Ehezeitanteile geschieht von Rentenkonto zu Rentenkonto. Sie müssen in aller Regel keine Zahlung hierfür leisten.

8. Ehegattenerbrecht

Das gesetzliche Ehegattenerbrecht entfällt erst mit Einleitung eines Scheidungsverfahrens. Der verstorbene Ehegatte muss die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt haben. Des Weiteren müssen zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen einer Scheidung gegeben sein. In diesem Fall entfällt das Ehegattenerbrecht aufgrund gesetzlicher Regelung. Aber auch vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens können Sie Ihre Ehefrau / Ihren Ehemann durch Testament „auf den Pflichtteil setzen“.

9. Scheidungskosten

Weit verbreitet ist der Glaube, dass eine Scheidung günstiger würde, wenn das Familienheim vorher verkauft wird. Dies ist nicht richtig. Für die Berechnung des Streitwertes einer Scheidung werden (neben den Einkünften der Ehegatten) 5% des Vermögens (nach Abzug von Freibeträgen) herangezogen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Immobilienvermögen (Familienheim) oder Kapitalvermögen (Kaufpreis für das Familienheim) handelt.

10. Mediation

Es kann sich lohnen zu prüfen, ob Sie und Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann die Trennungs- und Scheidungsfolgen auch im Rahmen einer Mediation regeln möchten. Eine erfolgreiche Mediation kann die Kosten von zwei Rechtsanwälten ersparen und vermeidet die Eskalation des Konfliktes, die mit der Beauftragung von Rechtsanwälten häufig verbunden ist.


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