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		<title>Kommentare zu Begleiteter Umgang</title>
		<link>http://www.familienrecht-muenchen.de/Ehescheidung_in_Muenchen/Aktuelles</link>
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 Grundsätzlich soll der Umgang zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil ohne Beisein Dritter stattfinden. Die gerichtliche Anordnung des Umgangs in Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten (begleiteter Umgang) enthält eine Einschränkung...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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