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Das Münchener Modell in der Praxis
Kriterienkatalog für Mitwirkende an Kindschaftssachen
Mit dem Münchener Modell wurde der Richtertisch des Familiengerichts München zum „Runden Tisch“. Die vormals konfrontierende Arbeitsauffassung vieler am Kindschaftsverfahren Beteiligter ist einer weitgehend kooperativen Einstellung gewichen. Dabei ist es gelungen, das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Rollen im Verfahren zu fördern, ohne die unterschiedlichen Sichtweisen vollständig aufzugeben und einem zwanghaften Konsens zu unterliegen. Verfahrens, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sind gem. § 155 FamFG zu beschleunigen. Dabei soll das Gericht gem. § 156 FamFG grds. auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken. Der Arbeitskreis „Münchener Modell“ hat die Feinabstimmung dieser sogenannten beschleunigten Verfahren vorgenommen und dabei auch „Kriterienkataloge“ für Mediatoren, Beratungsstellen, Verfahrensbeistände, Umgangspfleger, Sachverständige und Umgangsbegleiter entwickelt. Diese dienen den Kooperationspartnern Familiengericht, Jugendamt und Rechtsanwälten als Orientierungshilfe. Sie beschreiben, wann und wie die genannten Beteiligten in das Verfahren eingebunden werden und welche Aufgaben sie darin wahrnehmen.
In einem Beitrag für die Fachzeitschrift ZKJ (Kindschaftsrecht und Jugendhilfe) hat Frau Dr. Hartman-Hilter als Mitglied des Arbeitskreises „Münchener Modell“ die Kriterienkataloge zusammen mit anderen Autoren veröffentlicht und erläutert.
Mit dem Münchener Modell wurde der Richtertisch des Familiengerichts München zum „Runden Tisch“. Die vormals konfrontierende Arbeitsauffassung vieler am Kindschaftsverfahren Beteiligter ist einer weitgehend kooperativen Einstellung gewichen. Dabei ist es gelungen, das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Rollen im Verfahren zu fördern, ohne die unterschiedlichen Sichtweisen vollständig aufzugeben und einem zwanghaften Konsens zu unterliegen. Verfahrens, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sind gem. § 155 FamFG zu beschleunigen. Dabei soll das Gericht gem. § 156 FamFG grds. auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken. Der Arbeitskreis „Münchener Modell“ hat die Feinabstimmung dieser sogenannten beschleunigten Verfahren vorgenommen und dabei auch „Kriterienkataloge“ für Mediatoren, Beratungsstellen, Verfahrensbeistände, Umgangspfleger, Sachverständige und Umgangsbegleiter entwickelt. Diese dienen den Kooperationspartnern Familiengericht, Jugendamt und Rechtsanwälten als Orientierungshilfe. Sie beschreiben, wann und wie die genannten Beteiligten in das Verfahren eingebunden werden und welche Aufgaben sie darin wahrnehmen.
In einem Beitrag für die Fachzeitschrift ZKJ (Kindschaftsrecht und Jugendhilfe) hat Frau Dr. Hartman-Hilter als Mitglied des Arbeitskreises „Münchener Modell“ die Kriterienkataloge zusammen mit anderen Autoren veröffentlicht und erläutert.
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Eingestellt am 16.09.2011
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