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Ehename/Doppelname/Begleitname und Scheidung?

Heiraten zwei Menschen, stellt sich bei der standesamtlichen Trauung immer gleich die Frage, „Schatz, welchen Ehenamen sollen wir wählen?“ Früher war grundsätzlich Ehename der Nachname des Ehemannes. Dies hat sich zwischenzeitlich geändert.
Seit dem 01.04.1994 ist es den Ehegatten nun freigestellt, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen oder nicht. Zwar soll der Ehename bei der Eheschließung bestimmt werden. Nachträglich ist dies aber auch möglich. Die Bestimmung ist an keine Frist (§ 1355 BGB) gebunden.
Wird kein Ehename bestimmt, führen die Eheleute Ihre bisherigen Nachnamen nach Heirat weiter. Die Eheleute tragen verschiedene Nachnamen. Dies ist kommt in der heutigen Zeit immer häufiger vor.
Bestimmen die Ehegatten einen Ehenamen, so kann dies entweder der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Eine Kombination beider Nachnamen geht nicht.
Es kann auch der zum Zeitpunkt der Bestimmung geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen erklärt werden. So ist es möglich, dass eine geschiedene „Gräfin von und zu“, deren Geburtsname „Müller“ war, in der zweiten Ehe, den Ehenamen „Gräfin von und zu“ bestimmt. Der neue Ehemann der Gräfin führt dann ebenfalls den Ehenamen „Graf von und zu“, obwohl er den Geburtsnamen „Schmidt“ führt.
Eine weitere Möglichkeit ist das Voranstellen oder Anfügen des Ehenamens als Begleitname. Falls der Ehename aus nur einem Namen besteht, kann der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, den Ehenamen als Begleitnamen seinem Geburtsnamen oder seinen bei der Begleitbestimmung geführten Namen (z.B. seinen Ehenamen aus früherer Ehe) voranstellen oder anfügen.
Ein einmal gewählter Ehename kann nicht widerrufen werden.
Zu der Frage, wie Sie nach der Scheidung wieder Ihren Geburtsnamen annehmen können, beraten Sie unsere Fachanwälte für Familienrecht gerne auch in einem persönlichen Gespräch.

Falls Sie mehr zu diesem familienrechtlichen Thema wissen möchten, rufen Sie uns an (089-2366330) oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Unsere Kanzlei für Familienrecht liegt in München und ist über den Sendlinger Tor Platz sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Gerne unterstützen wir Sie bei Trennung und Scheidung. Sie werden von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht beraten.




Eingestellt am 20.09.2013
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