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Anpassung der Selbstbehaltssätze zum 01.01.2015

Die Vertreter der Oberlandesgerichte haben in Zusammenarbeit mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags beschlossen, die Selbstbehaltssätze zum 01.01.2015 auf folgende Beträge anzuheben:

Selbstbehalt
Die berücksichtigte Warmmiete steht jeweils in Klammern.
notwendiger Selbstbehalt
(§ 1603 II BGB)
1. erwerbstätig 1.080,00 € (380,00 €)
2. nicht erwerbstätig 880,00 € (380,00 €)
angemessener Selbstbehalt Minderjährige und volljährige Kinder 1.300,00 € (480,00 €)
Mindestbehalt gegenüber getrennt
lebendem und geschiedenem Ehegatten 1.200,00 € (430,00 €)
Mutter / Vater nichteheliches Kind
(§ 1615 l BGB) 1.200,00 € (430,00 €)
Elternunterhalt (Sockelbetrag) 1.800,00 € (480,00 €)
Notwendiger Eigenbedarf
des berechtigten Ehegatten
1. erwerbstätig 1.080,00 € (380,00 €)
2. nicht erwerbstätig 880,00 € (380,00 €)
Mutter / Vater eines nichtehelichen Kindes 880,00 € (380,00 €)

Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des von dem Unterhaltspflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig:
a) gegenüber nachrangig geschiedenen Ehegatten 1.200,00 €
b) gegenüber nicht privilegierten vollj. Kindern 1.300,00 €
c) gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen 1.800,00 €

Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt, unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht
a) gegenüber nachrangig geschiedenen Ehegatten 960,00 €
b) gegenüber nicht privilegierten vollj. Kindern 1.040,00 €
c) gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen (D 1) 1.440,00 € (380,00 €)

Falls Sie mehr zu diesem familienrechtlichen Thema wissen möchten, rufen Sie uns an (089-2366330) oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Unsere Kanzlei für Familienrecht liegt in München und ist über den Sendlinger Tor Platz sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Gerne unterstützen wir Sie bei Trennung und Scheidung. Sie werden von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht beraten.




Eingestellt am 29.01.2015
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