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Süddeutsche Leitlinien zum Unterhalt – Was steht darin?

In unterhaltsrechtlichen Zusammenhängen wird oftmals auf die Süddeutschen Leitlinien Bezug genommen. Doch was ist darunter zu verstehen und in welchem Verhältnis stehen diese zur Düsseldorfer Tabelle?

1. Süddeutsche Leitlinien

Seit 2002 verständigen sich die Familiensenate der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken auf die „Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL).“ Die Süddeutschen Leitlinien werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH neben der Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts auch für die Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen von Mutter oder Vater aus Anlass der Geburt angewandt. Sie stellen keine verbindlichen Rechtsvorschriften dar, sondern sind als Leitlinien für den Regelfall anzusehen. Die Angemessenheit des Ergebnisses ist in jedem Fall einzeln zu überprüfen.

In den Süddeutschen Leitlinien ist beispielsweise geregelt, wie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln ist, welche Positionen von dem Einkommen abzuziehen sind (Bereinigung des Einkommens) und wie hoch der Bedarf von Unterhaltsberechtigten anzusetzen ist. Zudem sind Regelungen zum Selbstbehalt und dem Verfahren in Mangelfällen – dies ist der Fall, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht für das Begleichen der Unterhaltssprüche gegen ihn ausreicht - enthalten.

2. Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle wurde zum ersten Mal im Jahr 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Absprache mit dem Deutschen Familiengerichtstag und anderen Oberlandesgerichten vorgelegt. Sie dient als Leitlinie für die Mindesthöhe des Kindesunterhalts nach einer Trennung bzw. Scheidung der Eltern. Der Inhalt der Düsseldorfer Tabelle ist in die Süddeutschen Leitlinien eingearbeitet. Die Erläuterungen der Düsseldorfer Tabelle werden von den Süddeutschen Leitlinien ersetzt. Daher wird in den Zuständigkeitsbereichen der oben genannten Oberlandesgerichte vorrangig auf die Süddeutschen Leitlinien abgestellt.

3. Vorteil der Süddeutschen Leitlinien

Im Unterhaltsrecht werden unbestimmte Begriffe wie „angemessener Unterhalt“ verwandt und somit den Richtern ein verhältnismäßig weit auslegbares Feld überlassen. Der Vorteil der Süddeutschen Leitlinien besteht in einer möglichst einheitlichen Auslegung der Begrifflichkeiten. Aus der demnach leichter einschätzbaren Rechtsprechung folgt eine erhöhte Beratungssicherheit und eine Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte wird erleichtert.

Die Süddeutschen Leitlinien nehmen eine Sonderrolle im bundesweiten Vergleich ein. Im Gegensatz zu den Oberlandesgerichten im süddeutschen Raum, entwickelt der Großteil der restlichen Oberlandesgerichte in Deutschland jeweils eigene Leitlinien.

Bitte beachten Sie, dass dieser Aufsatz keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten oder vertreten wir Sie daher zu diesem familienrechtlichen Thema. Zur Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns bitte an (Tel 089/23 66 33 0) oder nehmen hier Kontakt zu uns auf.


Dr. Birgit Hartman-Hilter
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht







Eingestellt am 20.11.2020
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