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Wie wird der biologische Vater auch der rechtliche Vater?
Anfechtung der Vaterschaft
Die Anfechtung einer bestehenden Vaterschaft ist nach aktueller Rechtslage nur dann möglich, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht. Wenn der gesetzliche Vater schon länger mit dem Kind zusammen lebt und Verantwortung für das Kind trägt, wird eine solche Beziehung regelmäßig angenommen. Eine Anfechtung ist in diesem Fall auch dann ausgeschlossen, wenn der biologische Vater selbst eine familiäre Bindung zu seinem Kind hat. Wann der maßgebliche Zeitpunkt für das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt.
Außerdem kann die Vaterschaft nur binnen zwei Jahren ab Kenntnisnahme von den Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, angefochten werden.
Rechte des biologischen Vaters
Das Gesetz stellt den rechtlichen Vater über den biologischen Vater. Der biologische Vater hat ein eingeschränktes Umgangsrecht mit dem Kind, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht kann jedoch nur der rechtliche Vater erwerben. Auch ein wechselseitiger Erb- und Unterhaltsanspruch besteht nur bei rechtlicher Verwandtschaft.
Verfassungsbeschwerde
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit dieser Rechtslage. Konkret geht es um die Verfassungsbeschwerde eines biologischen Vaters, der um die rechtliche Vaterschaft für seinen Sohn kämpft.
Kurz nach der Geburt des Kindes trennten sich die Eltern des betroffenen Kindes. Mehrere Termine beim Standesamt, um die Vaterschaft anzuerkennen, hat die Mutter nicht wahrgenommen. Daraufhin wollte der biologische Vater die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Noch während des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens hat der neue Lebenspartner der Mutter mit ihrer Zustimmung die rechtliche Vaterschaft des Kindes anerkannt. Die Anfechtung der Vaterschaft wurde mit der Begründung abgelehnt, zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind sei im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Anfechtungsverfahrens bereits eine sozial-familiäre Bindung entstanden. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seiner Grundrechte als leiblicher Vater und der Grundrechte des betroffenen Kindes.
In dieser Angelegenheit hat das Bundesverfassungsgericht auch Familienexperten zu dem Bindungsverhalten von Kindern befragt. Eine Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet. Wir werden Sie darüber informieren!
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Rechtsanwältin
Mediatorin
Eingestellt am 07.12.2023
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