Tagesarchiv für den 29.September 2014
Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
Nach § 1666 BGB kann das Familiengericht eingreifen, um eine Gefahr vom Kind abzuwenden, wenn dessen Wohl gefährdet ist und die Eltern nicht dazu gewillt oder in der Lage sind dies selbst zu tun.
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