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Elterliche Sorge und Umgang

Elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge ist inzwischen der Regelfall, d.h., dass die Eltern auch nach Trennung/Scheidung die Pflicht und das Recht haben, für die gemeinsamen Kinder zu sorgen. Nur in besonderen Ausnahmefällen können Sie verlangen, dass Ihnen allein die elterliche Sorge für Ihre Kinder übertragen wird.

Zumeist verbleiben die Kinder in der Obhut eines Elternteils. Der andere Elternteil hat dann in der Regel Anspruch auf Umgang an jedem zweiten Wochenende von Samstag bis Sonntag. Dieses Umgangsrecht ist unabhängig von der elterlichen Sorge.

Entscheidungsbefugnisse bei gemeinsamer elterlicher Sorge




Umgang

Das Umgangsrecht bestimmt das Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern. Das Kind hat ein Recht auf Kontakt zu dem Elternteil, der es nicht hauptsächlich betreut. Neben dem Besuchsrecht ist von dem Umgang auch der telefonische oder elektronische Kontakt umfasst.

Der Umgang sollte zwischen den Eltern selbstständig und einvernehmlich geregelt werden. In Konfliktsituationen ist dabei zunächst die Kontaktaufnahme zum Jugendamt sowie zu Beratungsstellen ratsam. Sollte es zu keiner Einigung über den Umgang kommen, hat ein Gericht eine Umgangsregelung zum Wohle des Kindes zu bestimmen.


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