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Trennung und Scheidung

Wir beraten Sie gerne bereits ab dem Zeitpunkt Ihrer Trennung und zu den Fragen der Voraussetzungen einer Scheidung.

Trennung

Es bedarf einer räumlichen und persönlichen Trennung. Diese geschieht in der Regel durch Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung. Aber auch in der Ehewohnung kann eine räumliche Trennung von Tisch und Bett erfolgen. Zum Zwecke der Beweissicherung sollte diese jedoch schriftlich angezeigt werden. Eine persönliche Trennung ist gegeben, wenn Sie Ihrem Ehegatten die Ehescheidungsabsicht mitgeteilt haben. Auch hier ist eine schriftliche Bestätigung zum Zwecke der Beweissicherung hilfreich.

Ehescheidung

Sie können frühestens nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Eine Ehescheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres ist nur in den seltensten Fällen bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte möglich, z.B. bei körperlicher Gewalt. Die häufig in der Literatur noch zitierte 3-jährige Trennungsfrist muss nicht eingehalten werden – das Amtsgericht München hält eine Ehe bereits nach einem Jahr dauernden Getrenntlebens für gescheitert.

Scheidung online?

Im Internet finden sich vermehrt Angebote zu sog. „Online-Scheidungen“. Die Anbieter werben damit, dass diese Form der Scheidung die „kostengünstigste“ Scheidungsform sei. Teilweise wird die Scheidung zum „garantiert bestmöglichen Preis“ angeboten. Auch von einer Reduzierung des gesetzlichen Streitwertes um 30 % ist die Rede.

1. Was ist eine „Online-Scheidung“?

Dieser Begriff ist irreführend. Eine Scheidung kann nach aktueller Rechtslage nicht online durchgeführt werden. Auch eine „Online-Scheidung“ bedarf einer mündlichen Verhandlung mit persönlicher Anwesenheit vor Gericht und Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Der einzige Unterschied ist die Kommunikationsform. Das persönliche Beratungsgespräch wird durch Kontakte per E-Mail oder Internet ersetzt.

2. Ist eine „Online-Scheidung“ günstiger?

Die „Online-Scheidung“ löst die selben gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die selben Gerichtsgebühren aus, wie jede andere Scheidung auch. Jeder Rechtsanwalt ist an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden und darf die gesetzlichen Gebühren einer Scheidung nicht unterschreiten. Auch der Streitwert einer Scheidung ist gesetzlich vorgegeben und kann nicht reduziert werden.

3. Unser Angebot

Aus den dargestellten Gründen kann eine seriöse Fachanwaltskanzlei für Familienrecht keine sog. „Online-Scheidung“ anbieten. Ein zumindest einmaliges persönliches Beratungsgespräch gehört zu der Kernaufgabe eines Fachanwalts für Familienrecht und ist unverzichtbar. Gerne bieten wir Ihnen aber an, dieses Gespräch auf dem für Sie besten und einfachsten Weg zu gestalten. Wir stehen Ihnen nicht nur persönlich und am Telefon, sondern selbstverständlich auch für die Kommunikation per E-Mail zur Verfügung. Auf Ihren Wunsch hin senden wir Ihnen auch gerne per E-Mail ein Formular zu, auf dem die für einen Scheidungsantrag notwendigen Daten angegeben werden können.

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