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Wie errichte ich ein Testament?

Jede Person kann grundsätzlich selbst über die Erbfolge nach sich bestimmen. Dies geschieht durch Errichtung einer „Verfügung von Todes wegen“, d. h. durch Testament oder Erbvertrag.

Erbverträge bedürfen stets der Beurkundung durch einen Notar.

Ein Testament kann auch eigenhändig errichtet werden. Hierfür ist das Testament insgesamt eigenhändig von dem Erblasser selbst zu schreiben und mit Angabe von Ort und Datum selbst zu unterschreiben. Die eigenhändige Errichtung hat den Vorteil, dass der letzte Wille auf einfache Weise geändert werden kann (z. B. durch Zerreißen des Testaments oder Schreiben eines neuen Testamentes). Sie hat aber auch den Nachteil, dass der letzte Wille von juristischen Laien oft nicht eindeutig genug formuliert ist oder bei der Umsetzung Schwierigkeiten auftreten, die der Erblasser nicht bedacht hat. Vor der Errichtung eines eigenhändigen Testamentes sollte daher zumindest eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen werden.

Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall ist die Urkunde von einem der Ehegatten / Partner insgesamt eigenhändig zu schreiben und von beiden Ehegatten / Partnern unter Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben.

Testamente und Erbverträge sollten in erster Linie Erbeinsetzungen enthalten. Erhält eine Person das Vermögen des Erblassers als Ganzes, so ist sie Alleinerbin. Sollen mehrere Personen das Vermögen des Erblassers als Ganzes erhalten, so sind sie Miterben. Sie bilden eine sog. Erbengemeinschaft.

Zusätzlich zur Erbeinsetzung können Vermächtnisse, Auflagen oder Teilungsanordnungen erfolgen oder auch eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden.

Falls Sie mehr zu diesem erbrechtlichen Thema wissen möchten, rufen Sie uns an (089/2366330) oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht liegt in München und ist über den Sendlinger-Tor-Platz auch sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.




Eingestellt am 11.05.2015
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