Rechtsanwalt Hannes Hartman-Hilter
Fachanwalt für Familienrecht in München

„Unsere Mandanten unterstützen wir kompetent, sachlich und zugleich menschlich bei Trennung und Scheidung. Dies hat unsere Kanzlei zu einer der Führenden im Familienrecht in München gemacht.“
Berufliche Vita
1960 1. Staatsexamen in Rechtswissenschaften in München1964 2. Staatsexamen in Rechtswissenschaften in München
1964 Gründung der Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht Hartman-Hilter in München
1978 Buchveröffentlichung „Der Ehevertrag“
1997 Erwerb des Fachanwaltstitels für Familienrecht
Schwerpunkte
Vermögensauseinandersetzung und UnterhaltsregelungVersorgungsausgleich
Erbrechtliche Regelungen
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Münchener Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
Fachanwalt für Familienrecht
Als Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Hannes Hartman-Hilter auf folgende Bereiche spezialisiert:- Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Regelung des Zugewinns, Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien und sonstiger Vermögenswerte unter Berücksichtigung von Schenkungen der Schwiegereltern
- Unterhaltsansprüche sowohl während der Zeit von der Trennung bis zur Scheidung (Trennungsunterhalt), als auch für die Zeit nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) und Kindesunterhaltsansprüche
- Regelung der elterlichen Sorge (Recht und Pflicht, für die gemeinsamen Kinder zu sorgen) einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Recht zu bestimmen, wo das Kind lebt)
- Umgangsregelungen (Regelung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt)
- Versorgungsausgleich (Aufteilung der während der Ehe erworbenen gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rentenanwartschaften)


