Mediation im Familienrecht und Erbrecht in München
Was ist Mediation?
Mediation ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten, das in Deutschland zunehmend von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen angeboten wird.Die Beteiligten eines Konfliktes entscheiden in der Mediation selbst über Lösungen des Konfliktes. Sie werden dabei – und das ist entscheidend- von der Mediatorin aktiv unterstützt.
Die aktive, besondere Form der Unterstützung besteht in der Fähigkeit der Mediatorin zur strukturierten Verhandlungsführung. Sie ist darin geschult, Fragen so zu stellen, dass deutlich wird, wo die eigentlichen Probleme liegen. Hierdurch werden emotionale Blockaden gelöst, die Beteiligten kommen wieder miteinander ins Gespräch. Durch Kommunikation werden Lösungen möglich.
Der „Mehrwert“ dieser Lösungen ist für die Beteiligten beträchtlich. Die Lösungen sind flexibler. Sie sind den individuellen Bedürfnissen angepasst. Der Zeitplan wird selbst bestimmt.
Was ist das Besondere an der Mediation?
Das Mediationsverfahren zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:
- Eigenverantwortlichkeit:
Die Beteiligten entwickeln die Lösungen selbst. - Freiwilligkeit:
Die Beteiligten entschließen sich bewusst zur Teilnahme. - Informiertheit:
Entscheidungen werden auf der Grundlage aller notwendigen Informationen getroffen. - Vertraulichkeit:
Die Beteiligten und die Mediatorin verpflichten sich zur Vertraulichkeit. - Ergebnisoffenheit:
Das Ergebnis des Mediationsverfahrens wird nicht vorgegeben, sondern im Laufe des Verfahrens von allen Beteiligten selbst festgelegt. - Unabhängigkeit/Allparteilichkeit der Mediatorin:
Die Mediatorin ist unabhängig von den Personen und vom Gegenstand der Mediation. Sie begleitet die Beteiligten unparteilich und ausgewogen.
Anwendungsbereiche
Frau Rechtsanwältin Dr. Birgit Hartman-Hilter bietet Mediation in München und im Kreis Ebersberg in folgenden Bereichen an:- Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Erbschaftsangelegenheiten, Unternehmensnachfolge, insbesondere in Familienbetrieben