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Rechtsrat bei Ehescheidung in München

Erste Beratung

In einem ersten Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in München werden Sie viele neue Informationen erhalten, die in der Fülle überwältigen können. Deswegen möchten wir Ihnen eine Zusammenfassung wichtiger Regelungen im deutschen Familienrecht zur Vorabinformation geben. Diese Information erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Einzelfall bedarf einer grundlegenden juristischen Prüfung. Eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Erstberatung kann durch diese Vorabinformation nicht ersetzt werden.

I. Ehescheidung

Sie können frühestens nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Eine Ehescheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres ist nur in den seltensten Fällen bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte möglich, z.B. bei körperlicher Gewalt. Die häufig in der Literatur noch zitierte 3-jährige Trennungsfrist muss nicht eingehalten werden – das Amtsgericht München hält eine Ehe bereits nach einem Jahr dauernden Getrenntlebens für gescheitert.

II. Trennung

Es bedarf einer räumlichen und persönlichen Trennung. Diese geschieht in der Regel durch Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung. Aber auch in der Ehewohnung kann eine räumliche Trennung von Tisch und Bett erfolgen. Zum Zwecke der Beweissicherung sollte diese jedoch schriftlich angezeigt werden. Eine persönliche Trennung ist gegeben, wenn Sie Ihrem Ehegatten die Ehescheidungsabsicht mitgeteilt haben. Auch hier ist eine schriftliche Bestätigung zum Zwecke der Beweissicherung hilfreich.

III. Ehescheidungsverfahren

Folgende Punkte sind während der Trennung bzw. des Ehescheidungsverfahrens zu klären:
  1. Elterliche Sorge (Recht und Pflicht, für gemeinsame Kinder zu sorgen) einschließlich Umgangsrecht (Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt)
  2. Kindesunterhalt (Höhe und Dauer der Verpflichtung, dem Kind Unterhalt zu gewähren)
  3. Trennungsunterhalt/Nachehelicher Unterhalt (Verpflichtung der Ehegatten zu gegenseitiger Unterhaltung)
  4. Zugewinn (Ausgleich des in der Ehe erworbenen Vermögens)
  5. Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Rentenzahlungen)
  6. Ehewohnung (Recht zum Verbleiben in der Ehewohnung)
  7. Hausrat (Teilung der während der Ehe erworbenen Haushaltsgegenstände)
  8. Kosten (Gerichtskosten sowie Rechtsanwaltsgebühren)

Wir vertreten Mandanten aus München sowie aus dem gesamten Bundesgebiet.

Ihre Kanzlei für Ehescheidung in München
Rechtsanwälte Hartman-Hilter


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