Ihre Anwälte in München beraten zum Thema Erbrecht
Grundsätze des Erbrechts
Testament
Als Ihre Anwaltskanzlei für Erbrecht in München bieten wir Beratung und Vertretung in Sachen Erbrecht und bei der Testamentsgestaltung. Ein eigenhändiges Testament muss zwingend handschriftlich abgefasst sein und eigenhändig unterschrieben werden, um Gültigkeit zu entfalten. Es kann nützlich sein, das Testament beim Amtsgericht München gegen eine geringe Gebühr zu hinterlegen.Auch bei der Errichtung von gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten und Erbverträgen beraten wir Sie gerne. Hiermit lässt sich sicherstellen, dass der überlebende Partner an die getroffenen Vereinbarungen gebunden bleibt, sofern dies gewünscht ist. Bei der Formulierung eines Testamentes empfiehlt es sich, anwaltschaftlichen Rat einzuholen. Andernfalls kann es bei der Eröffnung des Testamentes zu Auslegungsschwierigkeiten kommen.
Pflichtteilsrecht
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Zunächst ist in der Regel ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wobei auch Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigt werden müssen, da diese Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können. Gegebenenfalls kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis anzufertigen sein. Sobald Gewissheit über den Reinnachlass besteht, kann der Anspruch durchgesetzt werden. Oft müssen auch schon die Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten im Wege der Stufenklage im Gerichtswege verfolgt werden.Miterbengemeinschaft
Grundsätzlich sollten Miterbengemeinschaften durch geeignete Testamentsgestaltung vermieden werden, soweit dies möglich ist. Befindet sich der Mandant in der Gemeinschaft mit mehreren Miterben, so gilt es, die Interessen des Mandanten gegenüber den Miterben zu vertreten. Häufig muss zunächst der Nachlass gesichert und ggf. verhindert werden, dass einzelne Miterben den Nachlass schmälern. Ist eine gütliche Einigung über die Erbauseinandersetzung nicht möglich, so ist die Auseinandersetzung – ggf. durch Teilungsversteigerung - gerichtlich durchzusetzen.Erbenhaftung
Zur Beschränkung der Haftung des Erben bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die insbesondere dann relevant werden, wenn eine Ausschlagung der Erbschaft nicht in Betracht kommt oder nicht mehr möglich ist. So kann ein Inventar errichtet werden, eine Nachlassinsolvenz– oder verwaltung beantragt werden oder auch die Einrede der Dürftigkeit oder Überschwerung erhoben werden.Wir vertreten unsere Mandanten in Sachen Erbrecht in München und Umgebung, sowie überregional.
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