10 Tipps für die Testamentsgestaltung
Die nachfolgenden Hinweise können eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Rechtsberatung nicht ersetzen. Im Vorfeld zu einer Rechtsberatung ist jedoch folgendes hilfreich zu wissen:
- Setzen Sie einen oder mehrere Erben ein! Wenn Sie nur einzelne Gegenstände zuwenden, weiß man nach Ihrem Versterben nicht, wer vergessene Gegenstände erhalten soll (z. B. das 10-Cent-Stück in Ihrer Jackentasche).
- Vermeiden Sie die Anordnung dauerhafter Miterbengemeinschaften, insbesondere an Grundstücken / Häusern oder Firmen. In sehr vielen Miterbengemeinschaften entsteht Streit und die Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften kann rechtliche Probleme aufwerfen. So kann z. B. das Miteigentum an einem Grundstück nur durch Teilungsversteigerung auseinandergesetzt werden, wenn ein Miterbe nicht verkaufen möchte.
- Beachten Sie die zwingenden Formvorschriften! Ein Testament ist eigenhändig zu schreiben, d. h. mit der eigenen Hand und nicht auf Computer oder einer Schreibmaschine! Das Testament ist mit Ort und Datum zu versehen und zu unterschreiben.
- Legen Sie Ihr Testament dorthin, wo es bei Ihrem Versterben auch gefunden wird oder hinterlegen Sie es beim Nachlassgericht.
- Vermeiden Sie möglichst die Anordnung von Vor- und Nacherbschaften! Denn diese sind zweimal zu versteuern (beim Vorerbfall und beim Nacherbfall). Auch die Abgrenzung von Eigenvermögen des Vorerben von der Vorerbschaft bereitet in der Praxis Probleme.
- Wenn Sie zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens verschenken wollen (z. B. im Hinblick auf eine doppelte Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen) sollten Sie immer so viel behalten, dass es zum Leben und zum Sterben reicht (d. h. auch für einen evtl. jahrelangen Heimaufenthalt).
- Formulieren Sie Ihren letzten Willen so klar und deutlich wie möglich. Einfache und eindeutige Formulierungen erleichtern die Testamentsauslegung.
- Benennen Sie Ersatzerben und Ersatzvermächtnisnehmer sowie ggf. Ersatztestamentsvollstrecker. Denn die von Ihnen benannten Personen können versterben oder ausschlagen, auch zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie nicht mehr testierfähig sind und entsprechend keine Ersatzpersonen mehr benennen können.
- Wenn Sie kinderlos verheiratet sind, erben Ihre Eltern mit. Wenn Sie dies vermeiden möchten, benötigen Sie ein Testament.
- Lassen Sie sich bei der Abfassung Ihres Testamentes am besten zumindest einmal anwaltschaftlich beraten. Die gesetzliche Erstberatungsgebühr von € 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer ist gut angelegt.