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Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

Als Reaktion auf das Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 23.Juli 2015, wurden die Sätze der Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.08.2015 an die veränderte Gesetzeslage angepasst.

Die Unterhaltssätze für Kinder orientieren sich am steuerlichen Kinderfreibetrag nach § 32a VI EStG.
Dieser wurde vom Gesetzgeber im Juli rückwirkend zum 01.01.2015 von 8.354,00 Euro auf 8.472,00 Euro erhöht.
Die Unterhaltsleistungen für Kinder wurden, jedoch ohne Rückwirkung zu entfalten, ab dem 01.08.2015 wie folgt angehoben:

Der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) steigt von bisher monatlich 317,00 Euro auf monatlich 328,00 Euro, der eines Kindes vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) von 364,00 Euro auf 376,00 Euro monatlich und der eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) von bisher monatlich 426,00 Euro auf 440,00 Euro.

Der Unterhalt volljähriger Kinder, die keinen eigenen Hausstand führen, steigt von monatlich 488,00 Euro auf monatlich 504,00 Euro. Dieser berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der zweiten und der dritten Altersstufe.
Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen, beträgt der monatliche Unterhaltsbetrag 670,00 Euro. Darin sind die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten.

Aufgrund der Erhöhung beim Kinderfreibetrag wird auch das monatlich ausgezahlte Kindergeld erstmals seit 2010 wie folgt geändert:
Für das erste und zweite Kind von 184,00 Euro auf 188,00 Euro, für das dritte Kind von 190,00 Euro auf 194, 00 Euro und ab dem vierten Kind von 215,00 Euro auf 219,00 Euro.

Falls Sie Fragen zu den neuen Tabellensätzen oder zum Unterhalt haben, rufen Sie uns an (089-2366330) oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Unsere Kanzlei für Familienrecht liegt in München und ist über den Sendlinger Tor Platz sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Gerne unterstützen wir Sie bei Trennung und Scheidung. Sie werden von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht beraten.

Die Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015 können Sie unter dem nachfolgenden Link abrufen:

Speichern Öffnen Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015.pdf (183,56 kb)



Eingestellt am 24.09.2015
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